Grüne

Bezirksrätin: „Corona-Albtraum“

NEUMARKT. Von einem „Corona-Albtraum in Bayern“ und von „Staatsversagen“ spricht Bezirksrätin Gabriele Bayer von den Grünen.

Die Kreisvorsitzende der Grünen, Bezirksrätin und Markträtin in Postbauer-Heng bezieht sich in ihrer geharnischten Kritik vor allem auf die „desaströsen Teststrukturen“, während im Landkreis Neumarkt die „Inzidenz durch die Decke geht“.

So müßten Schüler nach einem positiven Schnelltest bis zu 48 Stunden in Quarantäne, bis ein Ergebnis vorliege.

Wir veröffentlichen ihr Schreiben leicht gekürzt (und von „Gender-Sprech“ befreit):

Nach positivem Schnelltestergebnis werden Schüler in einen extra Raum gebracht, die Eltern werden angerufen, die Schüler werden abgeholt.

Die Eltern vereinbaren einen Termin für einen PCR-Test. Wenn man Glück hat bekommt die Familie noch am selben Tag einen Termin, wenn man Pech hat erst am nächsten Tag. Es gibt anscheinend keine Testkontingente für die Schulen, so dass die Schüler ohne Verzögerung getestet werden können. Es spielt ja augenscheinlich keine Rolle, ob die jungen Leute in der Schule fehlen. Sind ja nur Schüler. Wenn sie Stress bekommen und psychische Problem ist ja auch egal, sind ja nur Jugendliche.

Die Schüler begeben sich und hoffentlich die ganze Familie nach dem positiven Schnelltest in häusliche Quarantäne und warten dann auf das Testergebnis. Das kann bei „symptomlosen“ Testpersonen bis zu 48 Stunden dauern.

Auf Nachfrage bei der Firma, die für das Testzentrum in Neumarkt Jurahalle zuständig ist, heißt es dazu: Das Labor in Weiden sei in der Verantwortung die Tests zügig zu bearbeiten.


Das Labor in Weiden ist jedoch der Auffassung, dass das Gesundheitsministerium/ Gesundheitsamt für die Bestellung der Kapazitäten zuständig sei. Das Gesundheitsamt/ Gesundheitsministerium habe zu wenig Kapazitäten bestellt, deshalb seien die Wartezeiten auf das Testergebnis für PCR-Tests derzeit so lange. Begründet wird das mit der Vielzahl an Tests schon allein für die Schulen und es sei zu wenig Personal in den Labors für die Auswertung der Test zur Verfügung, weil eben das Gesundheitsamt nicht mehr Kapazitäten bestellt habe. Das Gesundheitsamt hat zu allem Übel natürlich mittags um 12 Uhr schon geschlossen, wohl damit störende Anrufer fern gehalten werden.

Als ob nicht zahllose Wissenschaftler genau diese 4. Welle prophezeit hätten. Als ob nicht der letzte Herbst/Winter genau dieses Bild zeigte. Als ob man nicht wusste, dass die Impfquote viel zu niedrig ist. Als ob man nicht wusste, dass es viel zu viele Coronaleugner und Impfverweigerer in Bayern gibt.

Ministerpräsident Söder täte gut daran seinen Laden in Ordnung zu bringen, als immer nur mit dem Finger auf andere zu zeigen. Ihm stehen alle Möglichkeiten für eine ordentliche Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Er soll einfach seinen Job machen.

01.12.21

Keine Pflicht-Solaranlage

NEUMARKT. Eine Pflicht für Bauherren, sich eine Solaranlage aufs Dach zu pflanzen, wird es in Neumarkt vorerst auch weiterhin nicht geben.

Natürlich sei man für umweltfreundliche Energie und Solaranlagen, hieß es sinngemäß von allen Seiten im Stadtrat bei der Sitzung am Donnerstagabend - aber man wolle die Neumarkter doch nicht zu ihrem Glück zwingen. Nachdem kurz zuvor ein SPD-Antrag, wo immer möglich Photovoltaik auf allen geeigneten stadteigenen Gebäuden zu installieren, einstimmig durchging, wurde ein Antrag der Grünen zum ähnlichen Thema abgeblockt.

Die Grünen hatten eine Photovoltaik-Pflicht für jedes neue Baugebiet beantragt, für das künftig ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Die Anlage müsse dabei mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen.


Grünen-Stadträtin Eva Borke-Thoma sagte in der Begründung des Antrags, die Stadt habe über Bebauungspläne nicht nur die Möglichkeit, auf ästhetische Aspekte Einfluß zu nehmen. Das Baugesetzbuch gäbe ihr dabei recht. Und die Bauherren bräuchten die Solaranlage ja nicht unbedingt selbst nutzen. Man könne in diesem Fall dann die Dachfläche in ein „Verpachtungskataster“ eintragen, damit die Fläche von Dritten - „zum Beispiel den Stadtwerken“ - für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann.

Die Stadträtin appellierte an ihre Kollegen, „nicht in Schönheit zu sterben“, sondern „unseren Kindern und Enkel eine lebenswerte Zukunft (zu) hinterlassen“.

Alle überzeugte sie dami allerdings nicht: das Wort „verpflichtend“ störe bei aller Sympathie für Solarenergie, hieß es von verschiedenen Seiten. Der Antrag wurde abgelehnt.
29.10.21

Wirthaus-Projekt besucht


Grünen-Vorsitzende Eva Lettenbauer (3.v.l.) informierte sich über ein Wirtshaus-Projekt in Lauterhofen

NEUMARKT. Die Vorsitzende der bayerischen Grünen, MdL Eva Lettenbauer, besuchte in Lauterhofen ein ganz besonderes Wirtshausprojekt.

Stephanie Lang und Kai Donhauser sanieren dort seit mehreren Jahren mit viel Liebe und „sehr zukunftsorientierten, nachhaltigen Visionen“ ein über 400 Jahre alte Wirtshaus.


Zusammen mit einigen Mitgliedern der Grünen aus Neumarkt und Amberg informierte sich Lettenbauer über das Projekt. Neben dem Schwerpunkt einer ökologischen Sanierung des großen Gebäudekomplexes stehe bei den Besitzern auch das Thema Gemeinwohl und Nachhaltigkeit im Vordergrund, hieß es.
20.09.21

„Solarpflicht auf dem Dach“

NEUMARKT. Die Grünen-Fraktion im Stadtrat beantragt für künftige Bebauungspläne im Neumarkter Stadtgebiet eine Photovoltaik-Pflicht.

Dachflächen von Gebäuden sollten dabei mit Anlagen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie ausgestattet werden müssen und die Anlage müsse mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche umfassen, heißt es in einem Antrag der Grünen.

Dabei müßten aber die künftigen Bauherren nicht zwingend selbst eine Solaranlage auf das Dach bauen. Die Eigentümer sollen darauf hingewiesen werden, dass sie eine PV-Anlage installieren und selbst betreiben können, oder ihre Dachfläche in ein Verpachtungskataster eintragen können, damit die Fläche von Dritten - zum beispiel den Stadtwerken - für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann.


Die Grünen verwiesen dabei auf das Baugesetzbuch, nach dem solche Auflagen durchaus erlaubt seien.

Damit habe die Stadt die Chance, den Vorgaben des Klimavorbehalts und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 gerecht zu werden. Durch die Ausnutzung des Photovoltaikpotentials auf allen geeigneten Dächern im Stadtgebiet bestehe die Möglichkeit, einen großen Teil des im Stadtgebiet benötigten Stroms auch auf eigener Fläche herzustellen.
18.09.21


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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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