Gesundheit
"Vorgeschmack" für Patienten
NEUMARKT. Am Montag wird es wegen eines "Protesttages" der Apotheker im Landkreis Neumarkt zu Engpässen für die Patienten kommen.
"Die Engpässe in der Versorgung werden für
die Patienten spürbar sein, die Notfallversorgung bleibt aber
selbstverständlich unberührt", erklärte Apotheker Michael Popp, Sprecher der Apotheker
im Landkreis.
Am 4. Dezember wollen Apotheker, Ärzte und
andere Gesundheitsberufe "gemeinsam mobil gegen die geplante
Gesundheitsreform" machen, hieß es. An diesem "Aktionstag" werden viele Apotheken im Landkreis
Neumarkt keine Normalversorgung anbieten. "Die Politik kann von uns
nicht erwarten, dass wir gute Miene dazu machen, wenn unser Heilberuf aufs
Spiel gesetzt wird", sagt Popp.
Tritt die Gesundheitsreform wie geplant in Kraft, müssen die Apotheken
"Zwangsrabatte" zahlen. Damit sollen sie einspringen, wenn
Arzneimittelhersteller und Krankenkassen keine Rabatte miteinander
aushandeln können oder wollen, heißt es in einer Pressemitteilung der Neumarkter Apotheker. Auch die bisher bei
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bundeseinheitlichen
Apothekenpreise soll es in Zukunft nicht mehr geben.
Die Folgen der Gesundheitsreform seien "Personalabbau und dadurch
schlechtere Qualität der Versorgung für die Patienten". In Wohngebieten und
auf dem Land werden Apotheken ganz schließen müssen. "Am Aktionstag geben
die Apotheker im Landkreis Neumarkt einen Vorgeschmack darauf,
was bald die Regel sein könnte, wenn die Gesundheitsreform unverändert in
Kraft tritt," so Popp.
Wies es in der Pressemitteilung heißt, kämpfen die Apotheker für
- ein Gesundheitswesen, bei dem der Patient im Mittelpunkt steht
- eine preisunabhängige Apothekenvergütung als Grundlage unabhängiger Beratung zu Arzneimitteln
- eine flächendeckende Arzneimittelversorgung rund um die Uhr
- qualifizierte Arbeitsplätze und eine sichere Arzneimittelversorgung
- den Erhalt des freien Heilberufs
Die Apotheker im Landkreis Neumarkt wollen ihre Kunden
gerne auch im direkten Gespräch über die Folgen der Gesundheitsreform informieren, hieß es abschließend.
Aus Protest gegen die Gesundheitsreform haben bereits am 8. November über 10.000
Apotheker und Apothekenangestellte aus Bayern und Baden-Württemberg an
einer Demonstration in München teilgenommen.
02.12.06
Gefährliche Entsorgung
NEUMARKT. Die Abfallberatung im Landratsamt Neumarkt warnt vor leichtsinnigem Umgang mit Nachtspeicherheizgeräten.
Als sehr gefährlich für die Gesundheit sieht der Abfallberater des Landkreises Neumarkt, Walter Schardt-Pachner, die Entsorgung asbesthaltiger Nachtspeicheröfen in Eigenregie an.
Da die Öfen als Wärmespeicher Schamottesteine enthalten und durch ihr Gewicht sehr schwer transportiert werden können, zerlegen manche Bürger die Geräte in der eigenen Wohnung. Die Asbestfasern, die hauptsächlich in der Dämmung vorhanden sind, verteilen sich dabei im Raum und werden bei jeder Bewegung wieder aufgewirbelt und eingeatmet.
Die Asbestfasern brechen leicht zu mikroskopisch kleinen Nadeln, die beim Einatmen in die feinsten Lungenbläschen vordringen können, wo sie eine ständige Reizung des umliegenden Gewebes bewirken. Lungenkrankheiten wie z.B. Asbestose oder im schlimmsten Fall sogar Lungenkrebs können die Folge sein.
Ob ein Gerät Asbest enthält, kann unter Angabe der Daten des Typenschilds (Fabrikat, Typenbezeichnung, Gerätenummer, Baujahr) bei der EON Bayern in Parsberg unter der Telefonnummer 09492/950-0 erfragt werden.
Neben Asbest können Speicherheizgeräte auch chromathaltige Speichersteine (Kernsteine) enthalten. Chromate sind Krebs erzeugend und können aus den Kernsteinen durch Hautkontakt und über die Atemwege aufgenommen werden. Chromathaltige Kernsteine sind auch in asbestfreien Geräten enthalten und werden zum Teil noch immer eingebaut.
Wegen der Gesundheitsgefährdung durch asbesthaltige Dämmmaterialien und durch chromathaltige Kernsteine dürfen Nachtspeicherheizgeräte nur durch Spezialfirmen abgebaut und entsorgt werden.
Nachtspeicherheizgeräte oder auch Teile davon werden bei den Wertstoffhöfen im Landkreis Neumarkt nicht angenommen. Sie dürfen aufgrund ihrer Gefährlichkeit ausschließlich von einem qualifizierten Fachbetrieb entsorgt werden. Außerdem kann die Zerlegung ebenso wie die unzulässige Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten den Straftatbestand der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung erfüllen, hieß esvom Landratsamt.
Eine Liste mit Fachbetrieben für die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten kann bei der Abfallberatung im Landratsamt angefordert werden. Für Informationen stehen die Abfallberater des Landkreises unter der Telefonnummer 09181/470-209, oder -299 zur Verfügung.
27.11.06
Infoabend für Schwangere
NEUMARKT. Das Klinikum Neumarkt veranstaltet am Dienstag einen Infoabend für Schwangere.
Beginn ist um 20 Uhr in der Berufsfachschule für Krankenpflege am Klägerweg (neben Rot-Kreuz-Gebäude).
Die Teilnahme ist kostenlos.
24.11.06
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