Arbeiten beginnen

BERG/NEUMARKT. Der Kreisverkehr nahe der Autobahnauffahrt Oberölsbach und der Lärmschutz entlang der A3 sollen schon bald angegangen werden.

Am 10. März wird mit dem Bau des Kreisverkehrs Staatsstraße 2240 - Kreisstraße NM 9 und Gemeindestraße Unterölsbach nahe der Autobahnauffahrt Oberölsbach/Berg/Sindlbach begonnen. Alle Voraussetzungen sind inzwischen gegeben und der Wirtschafts- und Umweltausschuss des Kreistags hat auch über die Vergabe des 750.000-Euro-Projekts entschieden. Nach Angaben von Bürgermeister Helmut Himmler sind die Umfahrungen der Baustelle großzügig geregelt und die Tiefbaumaßnahme soll Ende Juni abgeschlossen sein.

Die vom Freistaat Bayern, dem Landkreis Neumarkt und der Gemeinde Berg finanzierte verkehrspolitische Maßnahme werde die Sicherheit an der derzeit unfallträchtigen Kreuzung erheblich verbessern.

Im Bereich Unterölsbach wird in diesem Jahr auch der Lärmschutz an der A3 mit Lärmschutzwänden und einem Lärmschutzwall durchgeführt. Bereits im letzten Herbst hat die Autobahndirektion Nord den Abschnitt Schleifmühle im Stadtgebiet von Altdorf realisiert.

Himmler zeigt sich zum einen sehr zufrieden, dass nach jahrzehntelangen Forderungen jetzt der Lärmschutz für Ober- und Unterölsbach möglich ist. Ärgerlich hingegen sei der Umstand, dass an der Ortskette Altdorf-Schleifmühle-Gnadenberg-Unterölsbach-Oberölsbach als einziger Ort Gnadenberg keine Schutzmaßnahme erhält. Die rechnerisch ermittelten Sanierungswerte seien nicht erreicht worden. Die Gemeinde – so der Bürgermeister – werde aber weiter auf die auch für Gnadenberg dringend erforderliche Lärmsanierung drängen.

Auch der einseitige Bau der Parkplatz-WC-Anlage beim Gewerbegebiet Meilenhofen-Ost in Fahrtrichtung Nürnberg ist geplant und steht vor dem Bau. Hierbei gibt es aber noch keine Einigung zwischen der Autobahnverwaltung und der Gemeinde über die Modalitäten der Wasserversorgung und dem Anschluss an die Abwasserreinigung der Gemeinde Berg. Die Gemeinde werde die Abwasserreinigung der Anlage sowie die Versorgung mit Trinkwasser nur übernehmen, sofern tragbare vertragliche Regelungen einschließlich der "merkantilen Bedingungen" zustande kommen – so die Aussagen Himmlers.
25.02.14
neumarktonline: Arbeiten beginnen(Zur Übersicht Lokalteil Berg)
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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