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Leserbriefe

Schmerzmittel für Tote ?

Zum Bericht "Organpate werden", neumarktonline vom 19.7.2012

Sie schreiben: "Jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr wird jetzt mit der Frage konfrontiert, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte oder dies ablehnt.". Die Formulierung "nach seinem Tod" ist auch immer noch im "amtlichen" Organspenderausweis enthalten. In Anbetracht der Tatsache, dass Hirntote keine Leichen sind, könnte das als arglistige Täuschung gewertet werden.

Sogenannte Hirntote - der Hirntod wurde 1968 als Abschalt- und Entnahmekriterium erfunden - sind allenfalls Sterbende im möglicherweise irreversiblen Hirnversagen. Bei der allogenen Transplantation auf Hirntod-Basis werden Organe zur Transplantation den Spendern bei lebendigem Leib entnommen und diese dadurch getötet (geopfert). Wer sich im Zustand des - irreführender Weise als Hirntod bezeichneten - schweren Hirnversagens zum Zwecke der Gewinnung seiner Organe für die Transplantation töten lassen will, kann dies gem. TPG ohne Risiko für die Akteure tun. Eine Werbung dafür - oder gar die Übertragung der Entscheidung darüber auf Andere - verbietet sich m.E. aus ethischen und rechtlichen Gründen!

Frau Dr. Sabine Müller schildert in ihrer Arbeit "Wie tot sind Hirntote? Alte Fragen - neue Antworten" (http://www.das-parlament.de/2011/20-21/Beilage/001.html)die Problematik der Organspende. Ich zitiere aus ihrer Zusammenfassung:

"Das Argument des „Organmangels“ ist keine Rechtfertigung, um billigend in Kauf zu nehmen, dass Organe aus sterbenden Patienten entnommen werden..... ......Es sollte sicher ausgeschlossen werden, dass potenzielle Organspender gegen ihren Willen durch die Organentnahme getötet werden und dabei leiden......Eine Organentnahme sollte nur erlaubt sein, wenn ein schriftliches Einverständnis (des Spenders) vorliegt. Das bedeutet, dass die derzeit in Deutschland geltende erweiterte Zustimmungslösung durch die enge Zustimmungslösung ersetzt werden sollte."

Werden aus "Hirntoten" ohne Narkose Organe zur Verpflanzung entnommen, so besteht die akute Gefahr, dass diese ihre Tötung mit unvorstellbaren Schmerzen bewusst miterleben. Professor Peter Dabrock, vor kurzem in den Deutschen Ethikrat berufen, hat in einem Interview mit der Nürnberger Zeitung am 9. Juni 2012 ("Ist mit dem Hirntod alles vorbei?") gesagt:

"Wir werden allerdings in Deutschland sehr wohl darüber nachdenken müssen, ob man bei der Organtransplantation nach dem Vorbild der Schweiz außer einer muskelentspannenden auch eine schmerzunterdrückende Narkose durchführen sollte...Ich plädiere deshalb dafür, dass zwingend schmerzstillende Medikamente eingesetzt werden. Entsprechendes werde ich auch auf meinem eigenen Organspendeausweis vermerken."

Jeder Mensch weiß, dass man eine Schmerzbehandlung nicht an einem toten sondern an einem (noch) lebenden Menschen durchführt und sollte das bedenken, wenn er die Absicht hat Organspender oder -empfänger zu werden.

Schließlich lasse ich noch Professor Wolfgang Waldstein, Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, zu Wort kommen. Er sagt bzw. schreibt über die Hirntod-Organspende, es sei absurd das Leben eines Menschen dadurch zu retten, dass man einen anderen tötet und fügt hinzu:

"Das Problem der Förderung der Bereitschaft zur Organspende liegt darin, dass sie die wohl meist nicht bewusste Bereitschaft einschließt, sich töten zu lassen. Und das darf nicht verschwiegen werden."

Alfons Grau, Erlangen, 21.7.2012

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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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