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Leserbriefe

"Im Regelsatz enthalten"

Zum Bericht "Strom und Gas teurer", neumarktonline vom 16.11.2010

Der Werksenat hat am 15.11.2010 einstimmig beschlossen, dass die Gas- und Strompreise moderat angehoben werden.

Ich bin mit dieser Erhöhung, die unser Werksreferent Karlheinz Brandenburger mit unterstützt hat, einverstanden – weil mir sehr wichtig ist, dass unsere Stadtwerke auch zukünftig die Daseinsvorsorge unserer Stadt leisten können und dazu solide Finanzen notwendig sind.

Allerdings tut es mir fast schon weh, wenn ich in der Berichterstattung die Argumentationen der Schwarz-Gelben-Bundesregierung lesen muss, aber nicht erwähnt wird, dass die großen Stromkonzerne massive Gewinne einfahren und Dank Laufzeitverlängerung noch mehr verdienen werden – die Stadtwerke aber nach wie deren teueren Strom einkaufen müssen.

Tatsache ist, dass es immer noch einen zu geringen Wettbewerb am Strommarkt gibt, und dass bisher ein Aufbrechen der dominanten und marktbeherrschenden Stellung der vier Großen im Erzeugungsmarkt verhindert wurde.

Tatsache ist auch, dass die EEG-Umlage nur begrenzt als Grund für einen erhöhten Strompreis gelten darf – wie vieles im Leben ist auch dies eine Frage der Sichtweise.

Ein zweites ist mir wichtig richtig zu stellen:

So soll Herr Oberbürgermeister Thumann gesagt haben "dass was sie da erzählen ist ein Witz“. Kein Hartz IV-Empfänger habe bei steigenden Stromkosten Einschränkungen, denn den Strom zahle der Staat. Sollte diese Aussage von Herrn OB Thumann wirklich so gefallen sein, dann bedarf es hier dringend einer Richtigstellung!

Tatsache ist, dass die Kosten für Strom im Regelsatz enthalten sind. Das heißt, dass wenn die Stromkosten steigen, der Hilfebedürftige weniger Geld zum Leben hat.

Fragen Sie mal die Verantwortlichen bei den Stadtwerken, bei der ARGE und dem Sozialamt, wie oft Menschen Stromschulden haben, die sie dann über Darlehen abstottern müssen (das heißt dann - noch weniger Geld zum Leben).

Aber es gab schon höhere Politiker, die das nicht wussten, so hatte die Kanzlerin 2008 getönt "allen Empfängern von Arbeitslosengeld II werden Heizkosten und Strom bezahlt, sie sind nicht von Preissteigerungen betroffen“. Ein Aufschrei von Kirchen und Sozialverbänden ging durchs Land, der Regierungssprecher hatte größte Mühe sich da eine Ausrede für diesen Fauxpas einfallen zu lassen.

Im Übrigen halte ich die Diskussion um die Strompreiserhöhung für den geeigneten Zeitpunkt noch einmal an den vor einem Jahr verabschiedeten Energienutzungsplan zu verweisen. In meiner Haushaltsrede vom April 2010 hatte ich aus diesem Plan als geeignete Maßnahme u.a. die Einrichtung einer Energieschuldnerberatung vorgeschlagen.

Die Zeit ist reif!

Gertrud Heßlinger, SPD-Stadtratsfraktion, Neumarkt, 17.11.2010

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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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