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Leserbriefe

"Ökologischer Fehlanreiz"

Nicht entscheidend ist das rechtliche Gerangel, ob das Landschaftsschutzgebiet für das Biomassekraftwerk zurückgenommen oder die Nutzung geändert wird, sondern, dass in einem der schönsten Bereiche unserer stadtnahen Natur, eine Industrieanlage entstehen soll.

Darum gehört diese Anlage in ein Industriegebiet und nicht in ein Landschaftsschutzgebiet.

Der von der Stadt beauftragte Landschaftsarchitekt Herr Weidenhammer vertritt die Ansicht, dass die Schutzwürdigkeit des Landschaftsschutzgebietes Heinrichsbürg, durch das Kraftwerk nicht ernsthaft beeinträchtigt werde, sagt aber gleichzeitig, allein optisch störe das Biomassekraftwerk.

Nach Aussage von Herrn Stadtrat Werner Thumann, wurden von vierzehn (14) geprüften Standorten, nur der am Ludwig-Donau-Main-Kanal vorgestellt. Die anderen dreizehn (13) Standorte bleiben ein Geheimnis der Verwaltung.

Fakt ist: Sollte das geplante BHKW dort gebaut werden, wird ein von vielen Bürgern genutztes Naherholungsgebiet zu Gunsten weniger Nutznießer zerstört.

Nach der Novellierung des "Erneuerbaren Energien Gesetz" ist das wegen seiner stromgeführten Projektierung geplante BHKW als "ökologischer Fehlanreiz" zu bezeichnen. Grund dafür ist, dass für die Erzeugung von Strom erhebliche Abwärmemengen anfallen und diese im Sommer zu großen Teilen an die Natur abgegeben werden müssen.

Diese Tatsache sollte für Betriebe, die nach "umweltfreundlichen Gesichtspunkten" geführt werden, keinen Anreiz für Kooperationen bieten.

Werner Christoph, Neumarkt, 22.9.2009

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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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