Fünf Jahre gefordert

Diese Grafik vom Tatort stellte damals die Polizei zur Verfügung
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Über drei Jahre Haft

NEUMARKT. Inzwischen ist der Urteilsspruch erfolgt.

Der 22jährige Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Der mitangeklagte Jugendliche erhielt drei Wochen Jugendarrest (Bericht hier).
NEUMARKT. Die hinterhältige Radler-Falle in Berching soll nach Meinung des Staatsanwalts mit fünf Jahren Haft gesühnt werden.

Diesen Antrag stelle der Anklagevertreter am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Angeklagt war vor allem ein 22jähriger Mann aus Berching, der in der Nacht zum 20. Mai auf einem Radweg am Main-Donau-Kanal ein dünnes schwarzes Nylon-Seil quer über die Fahrbahn gespannt hat, dem dann auch prompt in den frühen Morgenstunden ein 54jähriger Radfahrer zum Opfer fiel. Der Radler erkannte die heimtückische Falle zu spät, fuhr mit dem Hals in das Seil und erlitt schwere Verletzungen (wir berichteten mehrfach, darunter auch direkt nach der Tat).


Im Juni berichtete dann neumarktonline, daß die Kriminalpolizei einen Tatverdächtigen festnehmen konnte.

Der 22jährige Angeklagte räumte vor Gericht die Tat ein, versicherte aber gleichzeitig, daß er niemanden verletzten wollte. Neben ihm steht ein 17jähriger Jugendlicher vor Gericht, der an der Errichtung der lebensgefährlichen Falle nicht direkt beteiligt war, der aber auch nichts dagegen unternommen hatte (wir berichteten vom Prozeß-Auftakt).

Der 22jährige Mann hatte an dem verhängnisvollen Abend zusammen mit Kumpels in einer Bar gefeiert und dabei Alkohol und auch Haschisch konsumiert. Als später dann aus Übermut ein am Ufer des Kanals befestigter Rettungsring ins Wasser geworfen wurde, zog der Berchinger den Reifen zurück ans Ufer und spannte die daran befestigte Leine quer über den Radweg.

Ein 54jährige Radfahrer fuhr Stunden später am Radweg entlang und verfing sich mit dem Hals in dem Seil. Er erlitt innere Blutungen des Kehlkopfs, einen Halswirbelbruch, Platzwunden und Prellungen und ist bis heute nur mehr eingeschränkt arbeitsfähig.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Haupttäter eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der "Mitläufer" solle zehn Monate Jugendstrafe mit überwiegend Bewährung erhalten; allerdings soll er davon drei Wochen Arrest absitzen, als Warnschuß quasi.

Der Verteidiger des nicht vorbestraften Haupt-Angeklagten beantragte für seinen Mandanten eine Bewahrungsstrafe von zwei Jahren - dem längsten Zeitraum, zu dem noch Bewährung ausgesprochen werden kann.
13.12.17
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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