Lebenslang in Psychiatrie

NEUMARKT. Der 44jährige Pöllinger, der seine eigene Mutter grausam getötet hat, muß auf Dauer in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Dass entschied am Dienstag - einen Tag vor der eigentlich geplanten Urteilsverkündung (wir berichteten) - das Nürnberger Gericht.

Das Urteil war erwartet worden, weil schon in der Anklage der Staatsanwaltschaft der Tatvorwurf "Tötung eines Menschen im Zustand der Schuldunfähigkeit" bezeichnet wurde. Der 44jährige Mann hatte (wie mehrmals berichtet) im Juni letzten Jahres in Pölling seine 83jährige Mutter erschlagen und sie mit verschiedenen Küchenwerkzeugen grausam verstümmelt.


Der Mann hatte die Tat am ersten Verhandlungstag bestritten, allerdings gab es laut Gericht an seiner Täterschaft keinen Zweifel. Er müsse dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden, weil er "in Zukunft ähnlich Taten begehen könnte", hieß es vom Gericht.

Eine "dauerhafte" Unterbringung in einem solchen Krankenhaus bedeutet gewöhnlich "lebenslänglich".
31.05.16
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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