"Große Erleichterung"

NEUMARKT. Die Cross-Compliance-Entscheidung sorge für große Erleichterung bei den Landwirten, meint MdEP Albert Deß.

Cross-Compliance gilt ausschließlich für die landwirtschaftliche Erzeugung. Die Weiterverarbeitung z.B. von Milch oder Fleisch durch Landwirte ist nicht Cross-Compliance relevant. Die Auflagen orientieren sich an der guten fachlichen Praxis. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bewertung und Sanktionierung von Verstößen wird berücksichtigt.

"Diese Nachricht sorgt bei den Landwirten für große Erleichterung", so Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament. Seit Wochen hatte das Thema Hygienepaket und die damit verbundenen Cross-Compliance Kontrollen für Verunsicherung gesorgt.

Albert Deß lobte die Hartnäckigkeit von Bundesagrarminister Horst Seehofer bei den Verhandlungen. Für März 2006 kündigte Agrarkommissarin Fischer Boel eine Vorlage für Landwirte und Kontrollbehörden an, aus der klar hervorgehe, was verbindlich einzuhalten und zu kontrollierten sei. Es sei erfreulich, dass die Kommissarin die Bedenken der Landwirte ernst nimmt.

Damit würde auch die Akzeptanz der EU-Agrarpolitik bei den Landwirten verbessert, so Albert Deß abschließend.
21.02.06
neumarktonline: "Große Erleichterung"
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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