Geld für Schulweg

NEUMARKT. Das Landratsamt wies darauf hin, dass die Familienbelastungsgrenze für die Schulwegkosten ab der 11. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2023/24 von 490 Euro auf 320 Euro abgesenkt worden ist.

Somit können alle Eltern, die für ihr Kind für den mehr als drei Kilometer langen Schulweg Fahrkarten gekauft haben, einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.


Da die Eigenbeteiligungsgrenze 320 Euro beträgt, werden beim Nutzen des 365-Euro-Ticket mindestens 45 Euro erstattet.

Der Antrag muss aber bis spätestens 31.Oktober im Landratsamt eingegangen sein. Nähere Informationen gibt es unter Telefon: 09181/470-1214 oder per Email.
13.10.24
neumarktonline: Geld für Schulweg
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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