Weiterhin Maskenpflicht


Das Maskengebot - hier an der Neumarkter Martkstraße - gilt weiterhin

NEUMARKT. An der Neumarkter Marktstraße und in verschiedenen Gebieten in Freystadt und Parsberg gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Freien.

Das geht aus einer „Amtlichen Bekanntmachung“ des Landratsamtes vom Mittwoch hervor, in der die „zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten“ genannt wurden, auf denen eine Maskenpflicht gilt


Das sind: Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Fußgänger, insbesondere auf dem Gehweg und beim Queren von Fahrbahnen, aber auch bei Benutzung eines Fahrrades, nicht jedoch im Inneren von Kraftfahrzeugen.
16.12.20
neumarktonline: Weiterhin Maskenpflicht
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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